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Versandpauschale nach Belgien, Dänemark, England, Finnland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweiz, Slowenien, Spanien (Warenwert ab EUR 500,-) |
Vorkasse / Paypal |
EUR 49,90 |
Versandpauschale nach Belgien, Dänemark, England, Finnland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweiz, Slowenien, Spanien (Warenwert ab EUR 750,-) |
Vorkasse / Paypal |
EUR 74,90 |
Versandpauschale nach Belgien, Dänemark, England, Finnland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweiz, Slowenien, Spanien (Warenwert ab EUR 1000,-) |
Vorkasse / Paypal |
EUR 95,00 |
Versandpauschale nach Belgien, Dänemark, England, Finnland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweiz, Slowenien, Spanien |
Nachnahme |
nicht möglich |
Inselzuschlag (Kanarische Inseln, Balearen) |
alle |
EUR 10,00 |
Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können zusätzliche Zölle und/oder Gebühren anfallen.
Abholung
Einfach die bestellte Ware bei uns im Geschäft abholen in den Geschäftszeiten Sie können Bar oder per EC-Karte zahlen.
Verpackungen
Wir kommen unserer gesetzlichen Pflicht im Rahmen der 5. Novelle der Verpackungsverordnung (Duales-System-Lizenz für Verkaufsverpackungen) durch einen entsprechenden Entsorgungsvertrag mit der Firma Duales System Deuschland GmbH uneingeschränkt nach.
Batterieverordnung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus sind wir als Händler gemäß Batterieverordnung verpflichtet, Sie als Verbraucher auf folgendes hinzuweisen: Sie sind gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkus zurückzugeben. Sie können diese nach Gebrauch in unserer Verkaufsstelle, in einer kommunalen Sammelstelle oder auch im Handel vor Ort zurückgeben. Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen.
Rücknahme Ihrer Altgeräte
Elektro- und Elektronikgeräte – Informationen für private Haushalte Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt. 1. Getrennte Erfassung von Altgeräten Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme. 2. Batterien und Akkus Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und dort zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden. 3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.jsf 4. Datenschutz-Hinweis Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist. 5. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“ Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne
weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.
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